Absturzsicherung: Grundlagen, Pflichten und die richtige Ausrüstung
Stürze aus der Höhe gehören zu den häufigsten Ursachen schwerer Arbeitsunfälle in der Schweiz. Die gesetzlichen Anforderungen an die Absturzsicherung sind klar geregelt – dennoch gibt es in der Praxis häufig Unsicherheiten. Arsitec gibt einen kompakten Überblick über Pflichten, Normen und die richtige Ausrüstungswahl.
Ab wann ist Absturzsicherung Pflicht?
Gemäss SUVA-Richtlinien und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gilt in der Schweiz:
- ›Ab 2 Metern Absturzhöhe: Absturzsicherung grundsätzlich erforderlich
- ›Auf Baustellen: bereits ab 1 Meter (besondere Gefährdung)
- ›Dauerhaft genutzte Arbeitsplätze in der Höhe: kollektive Schutzmassnahmen bevorzugt
- ›Temporäre Arbeiten: persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zulässig
Die Schutzstufenhierarchie (STOP-Prinzip)
Der Gesetzgeber verlangt, Massnahmen in dieser Reihenfolge zu prüfen:
- Substitution – Absturzgefahr baulich vermeiden (Geländer, Brüstungen)
- Technische Massnahmen – kollektive Schutzsysteme (Absperrungen, Fangnetze)
- Organisatorische Massnahmen – Arbeitsverfahren und Zutrittsregeln
- Persönliche Schutzausrüstung (PSAgA) – als letzte Massnahme oder bei kurzen Tätigkeiten
Was gehört zur PSAgA?
Ein vollständiges System zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach EN 363 besteht aus:
- ✓Auffanggurt (EN 361) – trägt die Person im Absturzfall
- ✓Verbindungsmittel (EN 354 / EN 355) – Seile, Bandschlingen oder Falldämpfer
- ✓Anschlageinrichtung (EN 795) – zertifizierter Befestigungspunkt
- ✓Optional: Steigschutzläufer, Höhensicherungsgeräte (EN 360)
Inspektion und Wartung – gesetzlich vorgeschrieben
PSAgA-Ausrüstung unterliegt in der Schweiz einer jährlichen Prüfpflicht durch eine qualifizierte Fachkraft. Die SUVA empfiehlt zusätzlich eine Sichtprüfung vor jeder Verwendung durch den Benutzer. Arsitec ist für die Inspektion von Absturzsicherungsausrüstung zertifiziert und führt Prüfungen bei Ihnen vor Ort durch.
Typische Austauschfristen
- ›Auffanggurte: 10 Jahre ab Herstellungsdatum (oder nach Belastung sofort)
- ›Verbindungsmittel / Falldämpfer: 10 Jahre, nach Auslösung sofort ersetzen
- ›Seile und Schlingen: gemäss Herstellerangabe, bei Beschädigung sofort
Relevante Normen und Grundlagen
- ›EN 363 – PSAgA-Systeme (Gesamtsystem)
- ›EN 361 – Auffanggurte
- ›EN 354 / EN 355 – Verbindungsmittel und Falldämpfer
- ›EN 795 – Anschlageinrichtungen
- ›SUVA-Merkblatt 44007 – Absturzsicherung auf Baustellen
- ›VUV Art. 32b – Schweizer Verordnung über die Verhütung von Unfällen
Beratung oder Inspektion gewünscht?
Arsitec berät Sie bei der Auswahl der richtigen Ausrüstung und führt die gesetzlich vorgeschriebene Jahresinspektion bei Ihnen vor Ort durch.