SICHERHEIT VON KOPF BIS FUSS
📋 FachbeitragFebruar 2026

Gefahrstofflagerung nach Behördenauflage: Wirtschaftliche Lösung mit Typ-90-Sicherheitsschränken

Immer mehr Unternehmen erhalten Auflagen von Behörden, Versicherungen oder dem Brandschutzinspektorat zur korrekten Lagerung von Gefahrstoffen. Typ-90-Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 sind die wirtschaftlichste und rechtssicherste Lösung.

Was sind Typ-90-Sicherheitsschränke?

Sicherheitsschränke des Typs 90 bieten 90 Minuten Feuerwiderstand und sind für die Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten nach Klasse I bis III ausgelegt. Sie entsprechen der europäischen Norm DIN EN 14470-1 und werden von Behörden und Versicherungen anerkannt.

Wann ist ein Sicherheitsschrank Pflicht?

  • Bei Lagerung von mehr als 10 Litern brennbarer Flüssigkeiten am Arbeitsplatz
  • Bei Behördenauflage durch Feuerwehr, Gewerbeaufsicht oder Versicherung
  • Bei Lagerung in Keller- oder Dachgeschossräumen
  • Bei Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko (Autowerkstätten, Druckereien, Labore)

Vorteile Typ-90 nach DIN EN 14470-1

  • 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer
  • Selbstschliessende Türen mit Temperaturverriegelung
  • Elektrische Installations- und Abluftsysteme möglich
  • Von Behörden und Versicherungen anerkannt
  • Vielzahl von Grössen und Ausführungen verfügbar

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